„Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des Anderen zu verstehen.“

H. Ford (1863 - 1947)

Herzlich Willkommen

Aus Erfahrung und Respekt

vor der jedes Mal anderen, äußerst belastenden Konfliktsituation begleiten wir Sie in allen Phasen Ihrer persönlichen Herausforderung im Rahmen unserer Tätigkeitsgebiete mit den Werkzeugen unserer  seit 2014 bestehenden Mediationsexptertise der professionellen Mediationskompetenz bis zur Konfliktlösung.

Nicht nur das Wissen über Konflikte, Recht und Kommunikation, über Fragetechniken, Phasenmodelle und Visualisierung prägt unsere seit mehr als 10 Jahren bestehende Fach- und Methodenkompetenz sondern insbesondere auch die Fähigkeit diese  – gekoppelt mit der wertvollen juristischen Professionalität- zu steuern und situativ flexibel zu integrieren. Selbstreflexion, Prozessbewusstsein,  situative Flexibilität, sich zurückhalten können, bewusst nicht eingreifen, wenn es dem Prozess dient, Haltung & Ethik, die sich in der Allparteilichkeit, Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und konsequente Unterstützung der  Eigenverantwortung der Parteien Ausdruck findet, Erfahrung in Umgang mit Komplexität , so dass Emotionen, Machtungleichgewichte, Eskalationen oder Blockaden in einem Klima der Sicherheit ausgetragen werden, begleiten Sie mit Stabilität bis zu Ihrer Konfliktlösung.

Wenn Veränderung, Zeitdruck, räumliche oder unmittelbare Nähe, hohe Emotionalität, hohes Prozessrisiko, Stichworte sind, die für Sie bei konfliktträchtigen Situationen zutreffen, ist die Nutzung der Mediationskompetenz der sinnvollste Weg für die  Ermöglichung Ihrer Konfliktlösung.

I.

Konfliktberatung

  • Verfahrens-, Verhandlungs-, konfliktvorbeugende-, oder konfliktlösende Beratung zur Selbstklärung für deutsche und ausländische Mitbürger bei Konflikten

    • In der Familie und Partnerschaft
    • In der Wirtschaft
    • Zwischen Arzt und Patient
    • Bei interkulturellen Konflikten
    • In der Schule und in der Nachbarschaft

  • Beratung von Führungskräften in einer herausfordernden Situation – Klärung von belastenden Strukturen- Sicherung
    der eigenen Qualität- Strategieentwicklung
  • Beratung in Veränderungs- und Orientierungsprozessen – Klärung von belastenden Strukturen- Sicherung der eigenen Qualität
  • Beratung bei strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen für Täter-Opfer Ausgleich Interessierte.
  • Beratung bei strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen für Jugendliche und ihrer Eltern.

II.

Mediation

 

  • In der Familie und Partnerschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger
    • Bei Trennung und Scheidung.
    • Bei umgangs-und sorgerechtlichen Konflikten.
    • Bei Gewalt in der Ehe und Partnerschaft – wenn das Interesse des Wohles der Kinder im Vordergrund steht.
    • Bei binationalen (Griechisch- Deutsch / Deutsch-Griechisch) Kindschaftskonflikten in Anwendung des HKÜ.
    • Bei Konflikten zwischen Geschwistern
    • Bei (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaften
  • In der Wirtschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger bei Konflikten
    • In Situationen mit kommunikativen Barrieren
    • Bei Veränderungen von Geschäftsbeziehungen
    • In Vertragsangelegenheiten
    • In Planungs-, Projektentwicklungs- und Gestaltungsverhandlungen.
    • Bei Betriebs- und Praxisübergaben sowie Nachfolgeregelungen
    • Bei Umstrukturierungen
    • In Mitbestimmungsfragen und Mitbestimmungsverhandlungen
    • In Forderungssachen
  • Zwischen Arzt und Patient, für deutsche und ausländische Mitbürger
    • In außergerichtlichen Haftungssachen
    • In Forderungssachen
  • Zwischen Rechtsanwalt und Mandant in Honorarforderungssachen.
  • Zwischen Steuerberater und Mandant in Honorarforderungssachen.
  • In der Schule, für deutsche und ausländische Mitbürger
    • In Mobbingsituationen
    • In Situationen mit kommunikativen Barrieren
  • In der Nachbarschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger.
  • In der Flüchtlingshilfe, für deutsche und ausländische Mitbürger.

III.

Täter- Opfer- Ausgleich

  • Bei Delikten bei denen Täter und Opfer sich kennen und nicht nur eine Wiedergutmachung, sondern auch eine Konfliktregelung den künftigen Umgang miteinander erleichtert.
  • Bei Unterschlagungen gegenüber Firmen und Institutionen, wenn aus der Betroffenheit durch die Schädigung nicht nur ein Wiedergutmachungsbedarf, sondern auch ein Konfliktregelungsbedarf besteht.
  • Bei Sachbeschädigungen und Diebstählen in Einzelhandelsgeschäften, Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten oder Schulen, wenn aus der Betroffenheit durch die Schädigung nicht nur ein Wiedergutmachungsbedarf, sondern auch ein Konfliktregelungsbedarf besteht.
  • Nur bei Tätern, die sich ihrer Verantwortung für die Tat stellen.
  • Nur bei vorliegender Bereitschaft der Beteiligten bzw. der Ansprechpartner der Geschädigten Einrichtung, die über den erforderlichen Verhandlungsspielraum verfügen.
  • Nicht bei Fällen mit therapeutischen Bedarf.
  • Nicht bei justiziell eingestellten Delikten.

Die Gesprächsführung erfolgt in den Sprachen

Deutsch und Griechisch

Die Hinzuziehung von Dolmetschern in anderen Sprachen unterliegt dem vorherigen Einverständnis der Mediatorin und aller Konfliktparteien.