Kosten

  1. Für die ersten vier Stunden eines Mediationsverfahrens fällt bei privaten Konflikten eine Pauschale in Höhe von 300,- € zzgl. Umsatzsteuer an. Die Medianten tragen die Kosten gemeinsam.

  2. Für den Fall, dass die Mediation nach vier Stunden nicht beendet ist, berechnet sich die weitere Vergütung auf Basis eines Zeithonorars.

  3. Der Honorarsatz pro Stunde liegt zwischen 100,- und 300,- € zzgl. Umsatzsteuer wobei dieser zu Beginn der Mediation vereinbart wird. Die Medianten tragen
    die Kosten gemeinsam.

  4. Der Stundensatz orientiert sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles; insbesondere können hierbei Umfang und rechtliche Schwierigkeiten der Angelegenheit, Bedeutung des Falles für die Mediationsparteien, Zahl der Mediationsbeteiligten, Gegenstandswert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sowie   fachspezifische Kenntnisse der Mediatorin berücksichtigt werden. Ein weiteres Kriterium ist die Frage, ob es sich um einen privaten oder einen Konflikt aus dem Wirtschaftskontext handelt.

  5. Für Konflikte aus dem Wirtschaftskontext liegt der Honorarsatz nach dem Richtsatz der „Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e. V.“. zwischen 150,- und 350,- € /h zzgl. Umsatzsteuer, welches auch als Tageshonorar mit den Parteien zu Beginn der Mediation vereinbart wird.

  6. Sofern die Mediation von einer Rechtsschutzversicherung im Privatrechtsschutz getragen wird beträgt das Honorar 180 €/Stunde.

  7. Es können neben dem Zeithonorar für die Mediationsgespräche auch Zeithonorare für Aktenstudium, Vorbereitung von Mediationssitzungen sowie Erstellen von Abschlussvereinbarungen vereinbart werden. Die Mediatorin kann die Zahlung eines angemessenen Honorarvorschusses verlangen.

  8. Für einzelne Konfliktberatungsgespräche fällt bei privaten Konflikten ein Erstberatungshonorar i.H.v. 100,00 € zzgl. Umsatzsteuer an.

  9. Für einzelne Konfliktberatungsgespräche im Wirtschaftskontext fällt ein Erstberatungshonorar i.H.v. 180,00 € zzgl. Umsatzsteuer an.

  10. Es wird in der Summe nicht auf den Stundensatz, sondern auf die Optimierung der Dauer der Mediation Wert gelegt. Das Zusammenspiel zwischen   Kompetenz der Mediatorin mit den jeweiligen Konfliktparteien ist entscheidend für eine schnelle Abwicklung des Mediationsverfahrens. Einzelne Konfliktberatungsgespräche können wegen des Erfordernisses der Allparteilichkeit der Mediatorin nicht zu einer Mediation unter ihrer Leitung führen.

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