0221 130 64 94 30
zur rechtsanwaltskanzlei
Stufen des Mediationsverfahrens
Wollen Sie sich mit Unterstützung der Mediatorin auf gemeinsame Lösungssuche machen?
Ist das Mediationsverfahren für Ihren Konflikt geeignet?
Welche Erwartungen haben Sie ?
Klärung der
Was wollen Sie besprechen?
Was genau ist Ihnen bei jedem einzelnen Thema wichtig und warum?
Herauskristallisierung der vielen unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse,
die hinter den einzelnen Positionen stehen.
Raum für Wünsche, Ängste, Verletzungen die stets im Zuge eines Konflikts entstehen.
In dieser Phase werden Sie mit Hilfestellung der Mediatorin unterstützt, Ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen zu erkennen und für die anderen Beteiligten nachvollziehbar zu formulieren. Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet sich gegenüber Andersdenkenden zu öffnen. Eine Art „ Übersetzungsprozess“ für die jeweils andere Konfliktpartei findet statt. In dieser Phase fördert die Mediatorin die gegenseitige Anerkennung der verschiedenen Bedürfnisse und Interessen, die eine unerlässliche Grundlage auf dem Weg zu der selbstverantwortlichen Konfliktklärung ist.
Was wäre jetzt alles denkbar?
Ideensuche beider Parteien.
In einer entspannten Atmosphäre nach Abschluss der Phase 3 und nun mehr dem Gefühl der Entschleunigung entwickeln Sie mit Unterstützung von Kreativitätstechniken seitens der Mediatorin eigenverantwortlich Lösungsoptionen, die für Sie und nur für Sie konkret hilfreich sein können.
In dieser Phase werden alle mögliche Ideen – vorerst ohne Bewertung – gesammelt.
Welche Lösung wäre annehmbar?
Wie sehen Sie die Lösung auch in einem z.B. halben Jahr?
In dieser Phase stellt die Mediatorin bei der Bewertung und Auswahl der Optionen sicher, dass die Interessen und Bedürfnisse aller Konfliktparteien berücksichtigt werden, dass ihnen die Zeit zur Verfügung gestellt wird, die sie jeder für sich brauchen um eine mögliche Lösung als annehmbar zu prüfen, dass kein Gesichtsverlust riskiert wird.
Am Ende dieser Phase stehen realisierbare Vorschläge, mit denen alle Beteiligten leben können
Die Mediatorin unterstützt die Parteien darin auch die Folgewirkungen von Entscheidungen zu reflektieren. Rechtliche, technische, wirtschaftliche soziale Realisierungschancen und ihre Tauglichkeit werden geprüft.
Wollen Sie die vereinbarten Lösungen in einer gemeinsamen Erklärung oder in einem rechtlich verbindlichen Vertrag schriftlich dokumentieren?
Da die Mediationsvereinbarung auch die rechtliche Absicherung der getroffenen Entscheidungen umfasst, erhalten Sie in dieser Phase die Möglichkeit das Vereinbarte mit Unterstützung der Anwaltsmediatorin schriftlich zu dokumentieren. Wenn es um Ihre justiziable Rechte oder rechtliche Verantwortung geht, erfolgt die Dokumentation in einer Form, die Grundlage für eine notarielle Urkunde dienen kann oder aber für den Fall, dass die Mediation im Rahmen eines unterbrochenen ruhenden gerichtlichen Verfahrens erfolgt eine Grundlage für einen gerichtlich zu protokollierenden Vergleich diesen kann.Sie haben die Möglichkeit den Text der Vereinbarung von Ihrer jeweiligen Rechtsberatung prüfen zu lassen oder auch auf Grundlage der erstellten Protokolle nach Beendigung der Phase 5 auch erstellen zu lassen. Sofern Sie es wünschen, kann die Vollstreckbarkeit der Vereinbarung durch die notarielle Beurkundung als Anwaltsvergleich (§ 796 a ZPO) sichergestellt werden. Die Abschlussvereinbarung bietet damit hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit die gleiche Sicherheit wie ein gerichtliches Urteil.
Auch haben Sie die Möglichkeit eine gemeinsame Erklärung mit Unterstützung der Mediatorin zu dokumentieren, die die Ausgestaltung von persönlichen Beziehungen darlegt und die erarbeitete Einigung widerspiegelt.
Auch unter den Voraussetzungen der Durchführung eines Täter- Opfer Ausgleichs ist es möglich authentische Wiedergutmachungsbemühungen und deren konkrete umsetzbare Gestaltung zu dokumentieren.
Ca. 4 Wochen nach Beendigung der Mediation findet auf Wunsch der Konfliktparteien ein Nachgespräch statt. Es wird geprüft, ob die Beilegung des Konflikts anhält. Ob Korrekturen vorgenommen werden sollen oder ob Gesprächs – oder anderweitiger Verhandlungsbedarf besteht. Die Mediatorin geht auf die Wünsche ein und erörtert im einzelnen den dann eventuell aktuellen Parteienbedarf zur Absicherung einer langanhaltenden Konfliktlösung.
Schreiben
Sie uns
Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. In sehr dringenden Fällen steht auch unser Notfalltelefon
0172 290 2151 zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Mediation im GoltsteinForum
Goltsteinstraße 89-91
50968 Köln
kanzlei@patsourakou.com
nach telefonischer Vereinbarung unter
(0221) 13 06 494 30
24h Notfalltelefon
0172 2902151
Goltsteinstraße 89-91
50968 Köln
Tel. (0221) 13 06 494 30
Fax (0221) 13 06 494 25
Mediation im GoltsteinForum
Dr.Stavroula Patsourakou
24h Notfalltelefon 0172 290 21 51
E-Mail: kanzlei@patsourakou.com